Betrifft Fehlzeiten und Entschuldigungen
Sollte Ihr Kind einmal aus Krankheitsgründen nicht am Unterricht teilnehmen können, so bitten wir darum, die Schule möglichst frühzeitig
– zunächst telefonisch – zu informieren – Tel. 682708 (ab 7.30 Uhr).
Diese Info ist z.B. wichtig, damit alle wissen, dass nichts auf dem Schulweg passiert ist.
Nach Beendigung des Versäumnisses (spätestens aber am 3. Tag danach) muss dem Klassenlehrer eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt werden, da das Fehlen sonst als „unentschuldigt“ gilt.
Hierbei handelt es sich um eine „Bringschuld“ Ihrerseits; d.h. die Entschuldigungen müssen nicht ausdrücklich eingefordert werden.
Anmerkung:
Unentschuldigtes Fehlen ist ein Verstoß gegen das Schulgesetz und kann mit einem Bussgeld
geahndet werden, das sich
gegen die Erziehungsberechtigten oder die Schülerin /den Schüler (sofern sie 14 Jahre alt sind) wendet.
Zu Formulierung und Inhalt einer Entschuldigung können Sie sich am beigefügten Musterschreiben orientieren. Auch ein ärztl. Attest oder eine Bescheinigung des Praxisbesuchs kann eingereicht werden.
Das Schreiben kann selbstverständlich auch handschriftlich verfasst werden. Wir bitten Sie jedoch um die Verwendung eines Papierformates mit der Mindestgröße von DIN A5.
WICHTIG
:
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Freistellungen
vom Unterricht (z.B. für eine wichtige Familienfeier) müssen
vorher schriftlich
beim Klassenlehrer (für längere Beurlaubung bei der Schulleitung) beantragt werden.
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Wir verweisen auf die Regelungen vor und im
Anschluss an Ferien und Feiertage
. (siehe dort)
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Während der Fehlzeit
versäumte Klassenarbeiten
muss Ihr Kind in der Regel umgehend, d.h. am ersten Tag der Unterrichtsaufnahme nachschreiben.
nachfolgend ein Muster für die Entschuldigung
Günter und Klara Muster 45359 Essen, den 22.01.2014
Beispielstr. 25
Sehr geehrte/r Frau/Herr „Lehrername“,
unser Sohn Benjamin konnte vom 18. bis 20. Januar 2014 leider nicht am Unterricht teilnehmen, da er eine starke Erkältung hatte.
Wir bitten, sein Fehlen zu entschuldigen.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift