Unsere Regelungen
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An den
let
zten
Unterrichtstagen vor Ferien findet im Normalfall stundenplanmäßiger Unterricht statt. Nur vor den Sommerferien endet der Unterricht nach Ausgabe der Zeugnisse zu Beginn der 4. Unterrichtsstunde.
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Direkt vor und im Anschluss an Ferien dürfen Schüler grundsätzlich nicht beurlaubt werden. Wir verweisen in dem Zusammenhang auf die untenstehenden Informationen des Schulministeriums.
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Auch
bei einem Unterrichtsversäumnis
vor und nach Feiertagen muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden
I
nformation des Schulministeriums nachfolgend:
"Versäumen Schülerinnen und Schüler den Unterricht oder sonstige verbindliche Veranstaltungen, kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren (Bußgeldverfahren) gegen Erziehungsberechtigte, berufsschulpflichtige Schüler/innen, Ausbilder sowie Schülerinnen und Schüler, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, eingeleitet werden (§ 126, Abs.1 Nr. 1, 4 und 5 Schulgesetz NRW).
Beurlaubungen vor und im Anschluss an die Ferien können die Schulleiter in dringenden, wichtigen und unaufschiebbaren Gründen aussprechen. Erkrankungen müssen ausschließlich mit ärztlichem Attest belegt werden.
Für unentschuldigtes Fernbleiben von der Schule an den letzten Schultagen und an den ersten Schultagen nach den Ferien liegt das Bußgeld bei 80,-- € pro Tag und pro Elternteil, daneben fällt noch eine Verwaltungsgebühr von 19,-- € an.
Allgemeine Ferienzeiten für Nordrhein-Westfalen
für 2018 - 2021
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Osterferien
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Pfingstferien
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Sommerferien
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Herbstferien
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Weihnachtsferien
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2018
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26.03. - 07.04.
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22.05. - 25.05.
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16.07. - 28.08.
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15.10. - 27.10.
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21.12. - 04.01.
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2019
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15.04. - 27.04.
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11.06.
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15.07. - 27.08.
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14.10. - 26.10.
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23.12. - 06.01.
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2020
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06.04. - 18.04.
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02.06.
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29.06 - 11.08.
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12.10. - 24.10.
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23.12. - 06.01.
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2021
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29.03. - 10.04.
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25.05.
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05.07. - 17.08.
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11.10. - 23.10.
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24.12. - 08.01.
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Hinzu kommen jeweils noch die beweglichen Ferientage, die von der Schule individuell festgelegt werden. Weitere Infos gibt es jeweils auf unserem Terminplan.
Hier gibt es Ferienübersichten zum Ausdrucken
2018
,
2019
,
2020,
2021
Feiertage Nordrhein-Westfalen
Hier finden Sie die
gesetzlichen Feiertage
des Bundeslandes
Nordrhein-Westfalen (NRW)
des laufenden Jahres (
2018
), des darauffolgenden
(
2019
)
Feiertage 2018 im Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW):
Neujahr
:
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01.01.2018, Montag
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Karfreitag
:
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30.03.2018, Freitag
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Ostermontag
:
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02.04.2018, Montag
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Tag der Arbeit
:
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01.05.2018, Dienstag
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Christi Himmelfahrt
:
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10.05.2018, Donnerstag
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Pfingstmontag
:
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21.05.2018, Montag
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Fronleichnam
:
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31.05.2018, Donnerstag
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Tag der Deutschen Einheit
:
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03.10.2018, Mittwoch
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Allerheiligen
:
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01.11.2018, Donnerstag
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1. Weihnachtstag
:
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25.12.2018, Dienstag
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2. Weihnachtstag
:
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26.12.2018, Mittwoch
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Feiertage 2019 im Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW):
Neujahr
:
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01.01.2019, Dienstag
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Karfreitag
:
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19.04.2019, Freitag
|
Ostermontag
:
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22.04.2019, Montag
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Tag der Arbeit
:
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01.05.2019, Mittwoch
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Christi Himmelfahrt
:
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30.05.2019, Donnerstag
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Pfingstmontag
:
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10.06.2019, Montag
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Fronleichnam
:
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20.06.2019, Donnerstag
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Tag der Deutschen Einheit
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03.10.2019, Donnerstag
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Allerheiligen
:
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01.11.2019, Freitag
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1. Weihnachtstag
:
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25.12.2019, Mittwoch
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2. Weihnachtstag
:
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26.12.2019, Donnerstag
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